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Erbschaft und Erbengemeinschaft

Geerbte Liegenschaft verkaufen.

Wir prüfen geerbte Liegenschaften und Immobilien von Erbengemeinschaften direkt, persönlich und vertraulich – auch bei Sanierungsbedarf oder bestehenden Mietverhältnissen.

Persönlicher AnsprechpartnerKlare UnterlagenprüfungVertrauliche Abstimmung

01 / Ausgangslage

Ruhe in eine komplexe Situation bringen.

Bei einer geerbten Liegenschaft treffen persönliche, organisatorische und wirtschaftliche Fragen aufeinander. Eine direkte Prüfung schafft eine konkrete Grundlage für die weitere Entscheidung.

01

Eigentümerschaft

Ansprechpersonen, Beteiligte und vorhandene Vertretungs- oder Entscheidungsregelungen.

02

Unterlagen

Grundbuchangaben, Pläne, Mieterspiegel und vorhandene Informationen zur Liegenschaft.

03

Zustand

Heutiger baulicher Zustand, laufender Unterhalt und mögliche Investitionen.

04

Zeitplan

Gewünschter Ablauf und die nächsten Schritte, sobald die Entscheidungsgrundlagen vorliegen.

02 / Direktverkauf

Eine konkrete Grundlage.

Prüfung

Bestehende Liegenschaft unabhängig von Alter und Zustand

Abstimmung

Direkte Kommunikation mit einer bezeichneten Ansprechperson

Diskretion

Keine öffentliche Vermarktung für die Erstprüfung erforderlich

03 / Ablauf

Schritt für Schritt.

Eine erste Kontaktaufnahme ist auch dann möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen zusammengestellt sind.

  1. 01

    Ausgangslage schildern

    Ort, Objektart, bekannte Eckdaten und eine Ansprechperson genügen für den Beginn.

  2. 02

    Unterlagen einordnen

    Wir klären gemeinsam, welche Dokumente für die weitere Immobilienprüfung benötigt werden.

  3. 03

    Vorgehen besprechen

    Bei gegenseitigem Interesse stimmen die zuständigen Beteiligten Besichtigung und nächste Schritte direkt mit uns ab.

04 / Fragen

Häufige Fragen.

Kann eine einzelne Person den Erstkontakt aufnehmen?

Ja. Für die erste unverbindliche Kontaktaufnahme kann eine Person die bekannten Angaben übermitteln. Die erforderlichen Zustimmungen für einen späteren Verkauf müssen separat geklärt sein.

Muss die Liegenschaft vor dem Verkauf renoviert werden?

Nein. Wir prüfen Immobilien in unterschiedlichem Zustand und berücksichtigen anstehende Investitionen individuell.

Kann die Liegenschaft vermietet sein?

Ja. Bestehende Mietverhältnisse und der aktuelle Mieterspiegel werden in die Prüfung einbezogen.

Ersetzt die Prüfung eine Rechts- oder Steuerberatung?

Nein. Rechtliche und steuerliche Fragen sollten durch die zuständigen Fachpersonen geklärt werden. Wir konzentrieren uns auf die Immobilien- und Ankaufsprüfung.

05 / Kontakt

Ausgangslage schildern.

Für den ersten Austausch genügen wenige Angaben. Weitere Unterlagen können anschliessend vertraulich übermittelt werden.

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