Eigentümerschaft
Ansprechpersonen, Beteiligte und vorhandene Vertretungs- oder Entscheidungsregelungen.
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Erbschaft und Erbengemeinschaft
Wir prüfen geerbte Liegenschaften und Immobilien von Erbengemeinschaften direkt, persönlich und vertraulich – auch bei Sanierungsbedarf oder bestehenden Mietverhältnissen.
01 / Ausgangslage
Bei einer geerbten Liegenschaft treffen persönliche, organisatorische und wirtschaftliche Fragen aufeinander. Eine direkte Prüfung schafft eine konkrete Grundlage für die weitere Entscheidung.
Ansprechpersonen, Beteiligte und vorhandene Vertretungs- oder Entscheidungsregelungen.
Grundbuchangaben, Pläne, Mieterspiegel und vorhandene Informationen zur Liegenschaft.
Heutiger baulicher Zustand, laufender Unterhalt und mögliche Investitionen.
Gewünschter Ablauf und die nächsten Schritte, sobald die Entscheidungsgrundlagen vorliegen.
02 / Direktverkauf
Bestehende Liegenschaft unabhängig von Alter und Zustand
Direkte Kommunikation mit einer bezeichneten Ansprechperson
Keine öffentliche Vermarktung für die Erstprüfung erforderlich
03 / Ablauf
Eine erste Kontaktaufnahme ist auch dann möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen zusammengestellt sind.
Ort, Objektart, bekannte Eckdaten und eine Ansprechperson genügen für den Beginn.
Wir klären gemeinsam, welche Dokumente für die weitere Immobilienprüfung benötigt werden.
Bei gegenseitigem Interesse stimmen die zuständigen Beteiligten Besichtigung und nächste Schritte direkt mit uns ab.
04 / Fragen
Ja. Für die erste unverbindliche Kontaktaufnahme kann eine Person die bekannten Angaben übermitteln. Die erforderlichen Zustimmungen für einen späteren Verkauf müssen separat geklärt sein.
Nein. Wir prüfen Immobilien in unterschiedlichem Zustand und berücksichtigen anstehende Investitionen individuell.
Ja. Bestehende Mietverhältnisse und der aktuelle Mieterspiegel werden in die Prüfung einbezogen.
Nein. Rechtliche und steuerliche Fragen sollten durch die zuständigen Fachpersonen geklärt werden. Wir konzentrieren uns auf die Immobilien- und Ankaufsprüfung.
05 / Kontakt
Für den ersten Austausch genügen wenige Angaben. Weitere Unterlagen können anschliessend vertraulich übermittelt werden.
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